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Wie verhalte ich mich neben Fahrradschutzstreifen?

 

Immer mehr Verkehrsteilnehmer entscheiden sich für die Nutzung des Fahrrades. Um diesen Balancefahrzeugen etwas mehr Sicherheitsraum zu geben, werden, wo es die Platzverhältnisse zulassen, Radwege eingerichtet oder zumindest Schutzstreifen für den Radverkehr gemäß Anlage 3 der StVO (zu § 42 Absatz 2) – Richtzeichen -  Abschnitt 8 Ziffer 22 markiert.

Dass diese Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, ist jedoch nicht jeden bekannt. Entsprechend § 2 Absatz 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. 

 

Wie verhalte ich mich richtig?

 

 

 

Ohne Gegenverkehr wird neben den Schutzstreifen gefahren. Fahrräder sind mit einem Mindestabstand von 1,50 m zu überholen. 

 

 

Kommt ein Fahrzeug entgegen kann nicht mit Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,50 m überholt werden. Also besteht Überholverbot.

 

 

Da Fahrradschutzstreifen zum Ausweichen des Gegenverkehrs ausnahmsweise befahren werden dürfen, ist es möglich und natürlich gut, wenn das entgegenkommende Fahrzeug auf den Schutzstreifen fährt und somit Platz schafft zum Überholen des Radfahrenden unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m.

 

Wir haben das Ganze in einem Videofilm noch einmal zusammengestellt. Sie können ihn sich jederzeit ansehen Er befindet im Internet auf der Coswiger Internetseite unter.

                                                      www.coswig.de / Stadtleben / Mobilität und Verkehr

 

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